Inhalt: Ein im sozialen Medium „Twitter“ kommuniziertes Urteil wird reflektiert und auf konstruktive Kriterien geprüft.
Lesedauer: ca. 5-10 Minuten.
Die Beurteilung der Güte eines Urteiles ist natürlich keine einfache Sache. Man kann Kriterien dazu generieren (folgt noch) und anhand dieser Kriterien urteilen. Dadurch könnte man versuchen formale Aspekte von guten Urteilen zu identifizieren. Ein formal gutes Urteil kann sich jedoch dennoch als inhaltlich falsch herausstellen. Die formalen Kriterien müssen also so allgemein sein, dass der Inhalt des Urteils keine Rolle spielt. Derartige Kriterien sind mir nicht bekannt. Vielleicht finde ich diese ja noch. Bis dahin möchte ich Urteile sammeln, die ich für gut halte und versuchen anhand dieser Beispiele näher darzustellen, was ein gutes Urteil ausmacht. Am 14.10.21 fiel mir dahingehend ein Tweet von Mathieu von Rohr auf (Ressortleiter Ausland beim Spiegel) zur Debatte um den großen Zapfenstreich der Bundeswehr für die Gefallenen im Afghanistan-Einsatz. Bei diesem wurde ein Fackelzug vor dem Bundestag abgehalten, der an eine finstere Zeit der deutschen Geschichte erinnert, weshalb eine normative Debatte über die Richtigkeit dieses Rituals in Gang kam (ein Eindruck davon hier beim BR). Ich finde diese Debatte als Beispiel sehr gut, da es sich um ein (im wahrsten Sinne des Wortes) symbolisches Thema handelt, an dem sich für gewöhnlich die Gemüter in der heutigen Debattenkultur ordentlich erhitzen. Dies liegt wohl daran, da es sich um eine Erscheinung handelt, die nicht durch einen problematischen Vorsatz entstanden ist, aber begründet problematisiert werden kann. Weiterhin funktioniert dieses Ereignis als Platzhalter für tiefere Einstellungsfragen zur und über die Gesellschaft, bspw. wie geht man mit Ritualen des Militärs um, lehne ich diese ab (eher progressive Position) oder befürworte ich diese (eher konservative Position). Es gibt hier also einen Widerspruch zwischen (einfach gesagt) böse gemeint und böse verstanden.
Es zeigt sich an diesem Beispiel sehr deutlich, wie schlecht solche Themen in der Debatte beurteilt werden, nämlich für gewöhnlich eindimensional (schlecht/gut). Eher links-liberale Bürger*innen stören sich (begründet) an den Bildern des Zapfenstreiches. Ich finde diese ebenfalls beklemmend und eine Verbindung zu Bildern der Wehrmacht treten auch bei mir umgehend in Erscheinung. Konservative Bürger*innen dagegen werden dieses Sich-Stören (oder dann eben Empören) als übertrieben und der Sache nicht angemessen beurteilen (begründet) und die Militärtradition und dann die Meinungsfreiheit und dann das Abendland (unbegründet) bedroht sehen. Dieses Beispiel verdeutlich also par Excellence die Dynamiken des schlechten Urteilens und draus folgend schlechten Debattierens.
Bevor es losgeht möchte ich hier noch einmal kurz innehalten, um das Urteil selbst möglichst griffig zu definieren und auf eine Überarbeitung dieses Beitrags hinzuweisen: ich bin durch eine Rückmeldung über Twitter (vom berühmten Twitterphilosophen Daniel-Pascal Zorn) darauf aufmerksam geworden, dass die Begrifflichkeiten in meinem ursprünglichen Beitrag sehr durcheinandergerieten, vor allem Meinung und Urteil, die man für eine saubere Analyse auseinanderhalten sollte. Was ein Urteil ist, versuchte ich bereits im vorherigen Beitrag zu erörtern. Hier dazu noch einmal eine kürzere Arbeitsdefinition:
Ein Urteil ist eine bewertende Aussage.
x ist y.
Etwas ist [gut/schlecht/angemessen/unangemessen/…].
Eine Meinung hingegen sei hier definiert als eine Aussage darüber, wie der/die Aussagend*e etwas findet, wie er/sie es interpretiert, welche Wahrnehmungen er/sie dazu hat, was er/sie darüber denkt.
Mit diesen Werkzeugen sehen wir uns also den m.E. sachlichen und guten Kommentar von Mathieu von Rohr an, den ich hier noch einmal abbilden möchte [1] (Anm.: Es gibt sicherlich noch mehr sehr gute Beiträge, die mir nicht ein- und aufgefallen sind, weitere Beispiele aber gerne in die Kommentare).

In den nachfolgenden Tweets können wir beobachten, wie es zu der Beurteilung kommt. Es beginnt mit einem persönlichen Eindruck, einer Wahrnehmung (in diesem Fall die Beschreibung der Wahrnehmung einer Assoziation):

Dann findet ein Verweis auf die Berichterstattung der New York Times bezüglich rechtsextremistischer Vorfälle in Deutschland statt:

Dann geht der Beurteilende auf den Zweck des Zapfenstreiches ein und – so interpretiere ich – versucht eine andere Perspektive auf den Sachverhalt einzunehmen:

Dann versucht der Beurteilende seine Wahrnehmung (empirisch) zu rechtfertigen, indem er auf andere ähnliche Wahrnehmungen verweist. Dies würde ich bereits als einen argumentativen Akt bezeichnen. Hier werden weitere Daten in das Urteil und die über das Urteil hinausführende Argumentation eingebracht:


Und schließlich gelangen wir zu einem Urteil über die Angemessenheit des Zapfenstreiches – vorbereitet durch die vorherigen Überlegungen und Schilderungen (rote Markierung, Tweet Nr. 1). Gefolgt von einer thematischen Erweiterung (Beziehung zwischen Bevölkerung und Militär, Tweet Nr. 2) und einer letztlichen Positionierung gegen einen möglichen konservativen Einwand (Traditionen sollten in dieser Form bleiben):

Diesem Urteil mag man zustimmen oder berechtigt in Frage stellen. Es ist jedoch vermittelnd, zwischen unterschiedlichen Perspektiven (Würdigung der Soldaten und Kritik am Ritual), weshalb ich dieses Urteil als gutes bewerte. Zumindest möchte ich die These aufstellen, dass ein gutes Urteil zwischen Positionen (und damit anderen Urteilen) zu vermitteln vermag.
Wie man hier ebenfalls sehen kann (und sich sicherlich schon immer gedacht hat) ist, dass Urteile immer in Argumentationsvorgänge eingebettet sind. Natürlich kann man Urteilen, ohne Begründung. Dies ist bspw. der Fall, wenn ich intuitiv etwas als schlecht oder gut bewerte. Möchte ich jedoch jemand anderen von meinem Urteil überzeugen (und sei es bloß nach weiterem Nachdenken mich selbst), muss dieses Urteil argumentativ gestützt sein, das heißt begründet. Ein Urteil völlig ohne Begründung scheint nicht denkbar zu sein, da sich das Denken irgendwann meldet und nach einem guten Grund verlangt, für etwas, das gelten soll. Spätestens wenn ein anderer danach fragt.
Ich würde also in Bezug in Hinblick auf die Definition des Urteils ergänzen: es handelt sich um eine bewertende, begründete Aussage, der Form:
Etwas ist (mit Anspruch auf Richtigkeit) auf eine bestimmte Weise [gut/schlecht/angemessen/ungangemessen/…] und (begründet) nicht anders zu betrachten oder wenn, dann unter anderen Bedingungen.
Qualitativ unterscheiden sich Urteile m.E. hinsichtlich der Tiefe ihrer Begründung (das ist eine zu prüfende These).
Eine Denkbewegung, die auch im Tweet zu sehen ist, scheint ebenfalls für ein gutes (nach der zu prüfenden These: tief und breit begründetes) Urteil wichtig zu sein. Hannah Arendt bezeichnete diese Denkbewegung als „repräsentatives Denken“ in Bezug auf die „erweiterte Denkungsart“ bei Kant und hier bezogen auf das Bilden einer Meinung:
„Eine Meinung bilde ich mir, indem ich eine bestimmte Sache von verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachte, indem ich mir die Standpunkte der Abwesenden vergegenwärtige und sie so mit repräsentiere. Dieser Vergegenwärtigungsprozeß akzeptiert nicht blind bestimmte, mir bekannte, von anderen vertretene Ansichten. Es handelt sich hier weder um Einfühlung noch darum, [mit Hilfe der Vorstellungskraft] irgendeine Majorität zu ermitteln und sich ihr dann anzuschließen. Vielmehr gilt es, [mit Hilfe der Einbildungskraft, aber] ohne die eigene Identität aufzugeben, einen Standort der Welt einzunehmen, der nicht der meinige ist, [und mir nun von diesem Standort aus eine eigene Meinung zu bilden]. Je mehr solcher Standorte ich in meinen eigenen Überlegungen in Rechnung stellen kann, und je besser ich mir vorstellen kann, was ich denken und fühlen werde, wenn ich an der Stelle derer wäre, die dort stehen, desto besser ausgebildet ist dieses Vermögen der Einsicht […] und desto qualifizierter wird schließlich das Ergebnis meiner Überlegungen, meiner Meinung sein.“ [2]
Am Tweet-Beispiel war dieser Standpunktwechsel deutlich zu sehen, einerseits durch die Formulierung von Einwänden und den Einbezug der Perspektive der Auslandspresse. Hier werden unterschiedliche Standpunkte verschränkt, wodurch ein breiterer Blick für das eigene Urteil möglich wird. Hier könnte ein Kriterium für einen guten Beurteilungsvorgang vorliegen. Das gilt es weiter zu prüfen.
Abschließend soll noch ein weiterer, differenzierter Kommentar aus der Gegenposition abgebildet werden, jedoch ohne weitere Kommentierung aus Zeitgründen (auch hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit) [3]:


[1] Quelle: Twitter, 13.10.21, 8:38, Link: https://twitter.com/mathieuvonrohr/status/1448357571627212801?s=20 ↩
[2] Quelle: aus Das Urteilen, Hannah Arendt, aus dem Nachlass herausgegeben von Ronald Beinder, S. 158-159, Piper. 2012. Das Originalzitat stammt aus Arendts Aufsatz „Freedom and Politics“ von 961. ↩
[3] Quelle: Twitter, 14.10.21, 13:46, Link: https://twitter.com/johannesvogel/status/1448616319897808897?s=20 ↩